Fördermelder

Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri- NRW -RL)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit sowie des Innovationstransfers in der Land- und Ernährungswirtschaft leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) oder die hauptverantwortliche Projektpartnerin beziehungsweise der hauptverantwortliche Projektpartner. Die OG müssen aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können sein: land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus, Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen, Verbände, Vereine, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sonstige Unternehmen, natürliche Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Bei Projekten mit Partnerinnen und Partnern aus anderen Bundesländern oder weiteren Ländern der Europäischen Union müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder Ihrer Operationellen Gruppe ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben und der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil des Projektes in Nordrhein-Westfalen muss durchgeführt werden. Unternehmen als Mitglieder einer OG müssen ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sein. Sie müssen mit Ihren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern einen Kooperationsvertrag schließen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der OG sowie Ihres Projektes sicherstellen. Die OG muss im nationalen und EU -weiten GAP-Netz mitarbeiten. Nicht gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude, Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände, Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen, Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti, Ausgaben für die Anmeldung von Patenten, Tiere, einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung sowie Ausgaben für Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten oder Studien umfassen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.