Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk ? ÜLU-HW-RL M-V)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und andere von den Handwerkskammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Ausbildungsvertrag muss in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein. Die Ausbildung muss in einem in der Handwerksrolle Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Gewerbebetrieb erfolgen. Sie müssen die Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne, die vom Bundeswirtschaftsministerium für Lehrgänge der Fachstufe beziehungsweise vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit für Lehrgänge der Grundstufe anerkannt werden, berücksichtigen. Sie müssen Ihren Lehrgang normalerweise in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchführen. Eine Lehrgangswoche umfasst 5 Unterweisungstage.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.