Fördermelder

Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Geflüchtete aufnehmen und die einheimische Bevölkerung dazu angemessen informieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen vor allem diese Maßnahmen durchführen: Veranstaltungen, Gesprächs- und Diskussionsrunden, Erstellung von Informationsunterlagen und Flyern sowie die Nutzung sozialer Netzwerke und anderer geeigneter Medien mit gebietsbezogener lokaler Wirkung, Seminare zur Schulung von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Ihre Schulungsmaßnahmen müssen der Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten der Landkreise und kreisfreien Städte dienen. Sie müssen an geeigneter Stelle darauf hinweisen, dass das Projekt mit Mitteln des Ministeriums gefördert wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.