Fördermelder

Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen (Richtlinien Brachflächenrevitalisierung)

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden sowie zur Revitalisierung und Erhöhung der nachhaltigen Nutzung von Brachflächen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen für die zu sanierende Fläche ein Nachnutzungskonzept vorlegen. Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Sachverständige, die Sie zur Durchführung des Vorhabens beauftragen, müssen nach § 18 Bundesbodenschutz-Gesetz (BBodSchG) anerkannt sein. Betrifft Ihr Vorhaben eine Altlast, muss diese in das Altlastenkataster aufgenommen und es muss eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 BBodSchG und den Bestimmungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt worden sein. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit des Projekts nachweisen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.