Fördermelder

Zuwendungen zur Integration von Migranten

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht unmittelbar Bestandteil der Landesverwaltung sind, juristische Personen des Privatrechts, besonders Migrantenorganisationen und auf dem Gebiet der Integrationsarbeit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt, sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragsteller müssen Sie interkulturelle Kompetenz und Sprachkompetenz sowie die Bereitschaft zur Vernetzung haben, für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung geeignet sein und tarifliche Bestimmungen einhalten, wenn Sie ihnen unterliegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.