Fördermelder

Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Altlasten sanieren, damit brachliegende Flächen wieder genutzt werden können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowie juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung von Grundstücken mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung dient. Sie erhalten die Förderung nur dann, wenn die altlastverdächtige Fläche im Altlastenkataster geführt, die Durchführung der Maßnahme von der zuständigen Behörde angeordnet oder die Verantwortlichkeit des Antragstellers nach § 4 BBodSchG im Antrag dokumentiert ist. Ihre Sanierungsmaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn die Altlasten im Altlastenkataster aufgenommen worden sind und eine Gefährdungsabschätzung nach § 9 BBodSchG durchgeführt wurde.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.