Fördermelder

Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie)

Land

Saarland · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als staatlich anerkannte Pflegeschule junge Menschen zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten ausbilden, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Träger der staatlich anerkannten Pflegeschulen mit Sitz im Saarland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die zu fördernden Schulplätze dürfen nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen oder Vereinbarungen finanziert werden. Sie müssen nach Abschluss eines Schuljahres spätestens bis zum 31.12. einen Nachweis über die im Laufe des Schuljahres ausgebildeten Schülerinnen und Schüler einschließlich der Zugänge und Abbrecherinnen und Abrecher vorlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.