Fördermelder

Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie freiwillig bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete mitarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Naturschutzvereine und -verbände, soweit der Naturschutz zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört, sowie natürliche und juristische Personen, die zuwendungsfähige Maßnahmen durchführen und den dauerhaften Erhalt der Anlagen gewährleisten können. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie betreuen ein Naturschutzgebiet, ein Biosphärenreservat, ein Natura-2000-Gebiet oder ein Gebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Sie übernehmen mit der Förderung die Verpflichtung, den übertragenen Betreuungsaufgaben und Berichtspflichten nachzukommen, die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen behördlichen Zulassungen rechtzeitig einzuholen, sich mit betroffenen Grundstückseigentümerinnen/-eigentümern oder Verfügungsberechtigten vor Beginn der Maßnahme abzustimmen sowie mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Kreises, in dem das betreute Gebiet liegt, vor Beginn der Maßnahme Einvernehmen herzustellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.