Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensbedingungen von Heimtieren verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahmen in Sachsen durchführen. Ihre Investitionen müssen geeignet sein, die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren unmittelbar zu verbessern.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.