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Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungUmwelt NaturschutzDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ein wasserwirtschaftliches Vorhaben durchführen, das eine zumutbare Entgeltbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner und eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in Rheinland-Pfalz ermöglicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Zuwendungen für ausgewählte Maßnahmen von besonderem wasserwirtschaftlichen Interesse können an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vergeben werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplante Maßnahme ist vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in das mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) aufgenommen, entspricht in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen, ist notwendig und steht von ihren Kosten her in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen. Zum Zeitpunkt der Mittelbewilligung liegen die erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen vor oder die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Anlage sind erfüllt. Bei jeder wasserwirtschaftlichen Maßnahme berücksichtigen Sie die Auswirkungen des demografischen Wandels für den jeweiligen Siedlungsraum und setzen angepasste, flexible Lösungen ein. Sie setzen die mit der Maßnahme realisierbaren Klimaschutzpotenziale um. Bei Baumaßnahmen setzen Sie regelmäßig ökologische Baustoffe (insbesondere Holzbauweise) oder recycelte Baumaterialien ein. Darüber hinaus gelten je nach Förderbereich weitere spezifische Anforderungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.