Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Im Antrag führen Sie die beabsichtigten Schutzmaßnahmen und genaue Angaben über die Verwendung der beantragten Mittel auf. Mittel Dritter, insbesondere der EU und des Bundes, müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.