Fördermelder

Zuwendungen für Projekte in der Weiterbildung

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Bildungsträger innovative Ansätze und Formate in der Weiterbildung verfolgen, die Qualität von Weiterbildungsangeboten verbessern oder Qualifizierungsprojekte im Bereich der Weiterbildung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V., nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Volkshochschulen über den Verband der Volkshochschulen, nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen, andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 16 des Weiterbildungsgesetzes, öffentliche oder auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende private Institutionen, die gemäß § 17 des Weiterbildungsgesetzes geeignet sind, der Weiterbildung anerkannter Volkshochschulen oder anerkannter Landesorganisationen in pädagogisch-didaktischer Hinsicht zu dienen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Zielsetzung der Projekte anhand von Output- und Ergebnisindikatoren definieren. Die Erreichung dieser Ziele muss mittels festgelegter quantitativer oder qualitativer Kriterien überprüfbar sein. Zielgruppen der Projekte können vor allem Bürgerinnen und Bürger (ab 16 Jahre), Mitarbeitende der Weiterbildungseinrichtungen sowie Kursleitende und Honorarkräfte sein. Ihr Projekt darf frühestens zum 1.1. des folgenden Jahres starten. Von der Förderung ausgeschlossen sind politische Parteien und ihre Untergliederungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.