Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg
Land
Worum es geht
Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume. Liegt Ihre Kommune, öffentliche Einrichtung, Ihr Unternehmen oder Ihr Verein innerhalb eines Naturparks in Baden-Württemberg und haben Sie eine Projektidee, die zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch die Naturparkförderung bezuschusst werden. Die Förderung trägt dazu bei, die Naturparke Baden-Württembergs als attraktive, naturnahe Erholungslandschaften zu planen, zu pflegen und zu entwickeln.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Diese rechtlichen Vorraussetzungen müssen erfüllt sein: Maßnahmen werden nur im ländlichen Gebiet gemäß GAP--Die Gemeinsame Agrarpolitik -Strategieplan und innerhalb der Naturparkkulisse gefördert (eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden). Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit der Maßnahme begonnen werden. Innerhalb bebauter Ortsteile kann keine Zuwendung für Maßnahmen gewährt werden. Eine Ausnahme bilden Studien, Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformation sowie Maßnahmen die unter den Punkt ?Sensibilisierung? fallen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.