Fördermelder

Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen landesweit tätig sein, schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein tätig sein, die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Gesamtheit schützen und die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ausschließlich und nicht nur vorübergehend unterstützen, nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannt sein, eine hauptamtliche Geschäftsführung besitzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.