Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
Land
Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune in Niedersachsen neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren schaffen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind als Erstempfängerinnen die Kommunen. Sie können die Zuwendung an Dritte als Letztempfänger weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Durch die Förderung muss sich die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erhöhen. Sie dürfen für die Betreuungsplätze nicht bereits andere Bundes- oder Landesmittel zur Förderung erhalten. Beachten Sie bitte außerdem die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Plätze in Tageseinrichtungen sowie von 7 Jahren für Tagespflegeplätze.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.