Fördermelder

Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Land

Brandenburg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, Personengesellschaft oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Brandenburg. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als förderfähiger Landesverband müssen Sie die Interessen der Berufs- und Angelfischerei des Landes Brandenburg vertreten. Als bundesweit tätiger Verband müssen Sie auch die binnenfischereilichen Interessen des Landes Brandenburg vertreten. Die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen sind vor Bewilligung nachzuweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gewässer und Anlagen, sofern deren Träger oder Dritte zur Durchführung dieser Maßnahmen gesetzlich verpflichtet sind, sowie Maßnahmen, die auf den produktiven Bereich der Fischerei oder Aquakultur gerichtet sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.