Fördermelder

Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen eine Krise überstanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen gemäß § 248 Insolvenzordnung (InsO) bestätigten Insolvenzplan vorlegen, dessen Realisierung eine nachhaltige Existenzfestigung belegt und aus dem hervorgeht, dass die Umstrukturierung des Unternehmens bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens beendet ist, sowie den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.