Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei
Land
Bremen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht, die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist, die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.