Zentrales Technologieprogramm Saar
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Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen an innovativen Ideen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Vorhaben auf Grundlage der AGVO : privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland sowie im Rahmen von Kooperationsprojekten auch Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen, De-minimis-Verordnung: kleine und mittlere privatwirtschaftliche Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Ihr Vorhaben aus EFRE -Mitteln finanziert wird, muss es einen inhaltlichen Bezug zu den Schwerpunktfeldern der Innovationsstrategie für das Saarland haben. Dazu gehören: Mechatronik, Automatisierung, Produktionstechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Lifesciences, Materialien und das Querschnittsthema Energie. Ihre externen Dienst- und Entwicklungsleistungen sind förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren stehen, der nachhaltigen Verbesserung des betrieblichen Innovations- und Wissensmanagements, der Konzeption und Anwendung von neuen oder wesentlich verbesserten Geschäfts- oder Innovationsmodellen dienen, der Durchführung von FuE -Vorhaben, dem Erwerb oder der Validierung von gewerblichen Schutzrechten dienen, vorausgesetzt dass die letzte Schutzrechtsanmeldung länger als 3 Jahre zurückliegt. AGVO -Vorhaben, einzelbetriebliche FuE -Aktivitäten von KMU und externe Dienst- und Entwicklungsleistungen zur Entwicklung und Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren müssen vollständig den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sein, trotz technischer und wirtschaftlicher Risiken realisierbar erscheinen, sich hinsichtlich Aufwand und Komplexität von routinemäßigen Tätigkeiten der Antragsteller abheben und auf einen mittelfristigen wirtschaftlichen Erfolg abzielen. Bei Kooperationsprojekten müssen mindestens ein KMU oder eine oder mehrere FuE -Einrichtungen beteiligt sein. Sie müssen Ihre Zusammenarbeit nach Projektbeginn in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Öffentliche und gemeinnützige Unternehmen sowie sonstige institutionell geförderte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.