Wohnungsbauförderung ? Modernisierungsförderung
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Bremen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Mietwohnungen modernisieren und an Personen vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Modernisierungsvorhaben an förderfähigen Objekten durchführen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Wohnungen nach der Modernisierung bei Neuvermietung an Wohnungssuchende vermieten, die die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten. 20 Prozent Ihrer neuen Mieterinnen und Mieter sind Wohnungssuchende, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die zu fördernde Wohnung muss belegungs- und mietbindungsfrei sein. Ihre Wohnung muss älter als 25 Jahre sein. Nach der Modernisierung muss das Energieniveau mindestens dem eines KfW -Effizienzhauses 115 entsprechen, Ihre Wohnung barrierefrei gemäß Bremischer Landesbauordnung (BremLBO) nach DIN 18040-2 sein. Die Anfangsmiete darf höchstens EUR 5,60 pro Quadratmeter monatlich (netto, kalt), bei Erreichen des KfW -100-Standards höchstens EUR 6,00 pro Quadratmeter betragen. Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Modernisierungskosten erbringen. Sie müssen die Zweckbestimmungsfrist von 30 Jahren einhalten. Bei Neuvermietung muss die Größe Ihrer Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Mieterhaushalts stehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.