Wohnungsbauförderung ? Mietwohnraumförderung
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Worum es geht
Wenn Sie planen, Mietwohnungen in entwicklungsbedürftigen Gebieten in Bremen und Bremerhaven zu bauen und diese an Menschen zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherren). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie vermitteln die Wohnungen an Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten. Vorrangig müssen Sie Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenzen einhalten, berücksichtigen. 20 Prozent der Personen, an die Sie vermieten, sollen von Wohnungslosigkeit bedroht sein. Die Größen Ihrer geplanten Wohnungen sind abhängig von der Wohnungsgröße und betragen mindestens 25 m 2 pro Person im Haushalt. Die geplanten Baumaßnahmen entsprechen mindestens dem Energieniveau eines KfW -Effizienzhauses 55. Sie müssen alle Wohnungen nach DIN 18040-2 barrierefrei errichten. Sie müssen die Zweckbestimmungsfrist von 30 Jahren einhalten. Die Anfangsmiete darf bei Erreichen des KfW -40-Standards höchstens EUR 6,80 pro m² monatlich (netto, kalt), bei Erreichen des KfW -55-Standards höchstens EUR 6,50 pro m² und bei Erreichen des Passivhaus-Standards höchstens EUR 7,00 pro qm betragen, bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich EUR 0,70 pro m². Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen. Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitnehmenden mindestens den gültigen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz für das Land Bremen zu zahlen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.