Wohnraumförderung ? Wohnraum für ?Junges Wohnen? (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende bauen oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für den Bau oder die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen: natürliche und juristische Personen, die ein förderfähiges Bauvorhaben durchführen (Bauherrinnen und Bauherren), für den Erwerb von Belegungsrechten der Verfügungsberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Am jeweiligen Hochschulstandort liegt ein nachhaltiger Bedarf an Wohnheimplätzen nachvollziehbar vor. Sie überlassen die geförderten Wohnheimplätze an Studierende und Auszubildende, deren Einkommen die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Bei Bauvorhaben werden Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand). Bei einem Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnplätzen führen Sie einen Planungswettbewerb durch. Sie halten die Mietpreisbindung ein. Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten. Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.