Wohnraumförderung ? Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
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Rheinland-Pfalz · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Privatperson Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und gegebenenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen bei Modernisierungsmaßnahmen für barrierefreies Wohnen die baurechtlichen Vorschriften einhalten und bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie unterhalb der Einkommensgrenze liegen. Wenn Ihr modernisierter Wohnraum mindestens den Effizienzhausstandard 85 (BEG) oder den Effizienzhausstandard 55 (BEG) erreicht, müssen Sie bei der Antragstellung eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen. Sie erhalten die Förderung nicht, wenn der Kauf der Wohnung durch ein Darlehen des Programms ?Wohnraumförderung ? Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen? innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert wurde. Darüber hinaus ist die Modernisierung einer Einliegerwohnung von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.