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Wohnraumförderung ? Modernisierung von Mietwohnungen

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Wohnungen, die Sie an Haushalte mit geringem Einkommen vermieten, zum Beispiel klimagerecht modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt und geeignet sein, bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten. Bei Neuvermietung müssen die Mieterinnen und Mieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung nach Paragraf 17 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vorlegen. Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ihre Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren müssen der Norm DIN 1840 Teil 2 entsprechen. Bei Energieeinsparmaßnahmen müssen Sie die baurechtlichen Vorschriften, vor allem die Energieeinsparverordnung, beachten. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten und dürfen mit der Maßnahme nicht vor der Förderzusage beginnen. Wenn Sie einen Antrag für eine klimagerechte Modernisierung stellen, müssen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.