Fördermelder

Wohnraumförderung ? Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen. Dies können zum Beispiel Unternehmen und Privatpersonen sein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie errichten die Gemeinschaftswohnungen zweckbestimmt für: betreute Wohngruppen als Wohnformangebot für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf; die konzeptionelle Ausrichtung ist im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG), Wohngemeinschaften mit mindestens 4 Wohnplätzen für Studierende oder für Auszubildende sowie für ältere oder behinderte Menschen. Gemeinschaftswohnungen können wahlweise für Wohngemeinschaften gemischter Personengruppen oder ausschließlich für eine Personengruppe errichtet werden. Sie halten die vorgeschriebenen Wohnflächengrößen ein. Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlung- und Erweiterungsmaßnahme wird nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand). Sie lassen die Gemeinschaftswohnungen einschließlich Gemeinschaftsflächen und -räume gemäß den technischen Baubestimmungen barrierefrei ausführen. Das Einkommen des Mieterhaushalts übersteigt die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht (Haushalte mit geringem Einkommen) oder um nicht mehr als 60 Prozent (Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze). Sie halten Mietpreis- und Belegungsbindungen ein. Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten. Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.