Fördermelder

Wohnraumförderung ? Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Privatperson Wohneigentum bauen oder kaufen oder Genossenschaftsanteile erwerben möchten und unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute und Alleinerziehende, die Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie die Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnung muss in Rheinland-Pfalz liegen, die vorgeschriebenen Wohnflächenobergrenzen einhalten, einen ausreichenden Wohn- und Wiederverkaufswert haben und während der Darlehenslaufzeit von Ihnen selbst genutzt werden. In Wohnprojekten können auch Gemeinschaftsräume gefördert werden, wenn Sie die Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten. Sie müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten oder der gezeichneten Genossenschaftsanteile beisteuern. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Wohnobjekte, bei denen der Abschluss des Kaufvertrags länger als 2 Monate zurückliegt, begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben und der Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.