Wohnprojekte Gründungsfonds
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie zusammen mit anderen Personen eine Wohnungsgenossenschaft gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen als BGB-Gesellschaft oder Vorgenossenschaft, die eine Trägerschaft entwickeln beziehungsweise eine Genossenschaft gründen wollen, sich zu diesem Zweck bereits einen ehrenamtlich basierten Geschäftsbetrieb in eigener Verantwortung aufgebaut haben und aus mindestens 10 Mitgliedern bestehen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Gründung Ihrer Wohnungsgenossenschaft oder Ihrer wohnungsgenossenschaftsähnlichen Trägerschaft dient dem Aufbau eines selbstverwalteten genossenschaftlichen Wohnprojekts in Schleswig-Holstein mit mindestens 10 Wohnungen. Ihr Bauvorhaben ist mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent der Wohnfläche auf die Schaffung von Wohnraum, der mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert wird, ausgerichtet. Als BGB-Gesellschaft müssen Sie durch den gemeinschaftlichen und unmittelbar selbstverwalteten Geschäftsbetrieb Wohnungen sowie auch möglicherweise ergänzende Einrichtungen, die zu einer sozialen Nachbarschaftsgestaltung und Wohnumfeldversorgung beitragen, für die Mitglieder herstellen und auf Dauer bewirtschaften. Die Gründung von Mietergenossenschaften und von Wohnprojekten in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft oder von gemeinschaftlichen und selbstverwalteten Wohnprojekten und Baugemeinschaften oder von anderen genossenschaftsähnlichen Gesellschaftsformen wie Wohnprojekte im sogenannten Mietshäuser Syndikat ist förderfähig, wenn sie die charakteristischen Merkmale genossenschaftlicher Wohnprojekte erfüllen und den Mitgliedern nachhaltig Rechte und Pflichten zugesprochen werden. Sie können die Förderung für den Standort eines geplanten Wohnprojekts einmal beanspruchen. Kein Mitglied der Initiatorengruppe darf ein eigenes gewerbliches oder unternehmerisches Interesse an der Genossenschaftsgründung und Projektumsetzung haben, für die Gremienarbeit oder Gründungsarbeit oder für den Geschäftsbetrieb entlohnt werden, Sie müssen zur Antragstellung über eine geeignete und konkrete Fläche oder Immobilie verfügen können und Unterlagen für eine mindestens in Aussicht stehende Eigentumsübertragung an einem Grundstück oder einer Immobilie vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für Grunderwerb, bauliche Maßnahmen, Architekturleistungen nach HOAI ab Phase 2, Eintragung durch einen Genossenschaftsverband, Marketing und Mitgliederwerbung und Sach- und Personalausgaben, die für den laufenden Geschäftsbetrieb des Wohnprojekts anfallen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.