Wohlfahrtspflegerische Aufgaben und außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich
Land
Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Niedersachsen Aufgaben der Wohlfahrtspflege übernehmen oder außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei den wohlfahrtspflegerischen Aufgaben, für die Sie eine Förderung beantragen wollen, muss es sich um Maßnahmen zur Führung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung und zur Förderung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für alte oder pflegebedürftige Menschen oder im Rahmen ambulanter sozialer Dienste handeln. Im sozialen Bereich muss es sich bei Ihrem Vorhaben um eines der folgenden handeln: Maßnahmen für Personen in außergewöhnlichen sozialen Problemlagen, Maßnahmen der Gesundheitssorge und Gesundheitsbildung, vor allem für suchtgefährdete und suchtkranke Personen und Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko, Maßnahmen der Selbstorganisation, der Selbsthilfe, der Nachbarschaftshilfe, des Generationendialogs, der Selbstorganisation im Seniorenbereich, der Vernetzung, der Prävention, zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit sowie zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Vereinigungen von Sozialhilfeempfängern, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt, Maßnahmen zur Stärkung der Familie, Maßnahmen zur Verbesserung der Entwicklungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen, Forschungsvorhaben und Gutachten zu Fragestellungen aus dem sozialen Bereich.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.