Fördermelder

Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Land

Berlin · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie nichtinvestive Infrastrukturvorhaben zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei kleinen und mittleren Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter. Als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Existenzgründerin oder Existenzgründer gehören Sie zur Zielgruppe der Förderung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme darf maximal 5 Jahre dauern. Die Projekte werden im Rahmen eines bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit entwickelt. Mit der Durchführung des Vorhabens dürfen Sie nicht vor Antragstellung beginnen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.