Fördermelder

Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)

Land

Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zum Wiederaufbau nach Naturkatastrophen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, sonstige, nicht überwiegend landes- oder bundeseigen juristische Personen, die Träger öffentlicher Einrichtungen sind, und Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen und Träger klösterlicher Einrichtungen, die Eigentümer der geschädigten Infrastruktur sind. Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass eine Naturkatastrophe stattgefunden hat. Sie müssen nachweisen, dass die Naturkatastrophe den Schaden verursacht hat. Ihre Maßnahme muss als Teil eines Wiederaufbauplans bestätigt werden. Die Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur muss notwendig sein. Die Schadenshöhe muss mindestens EUR 10.000 betragen, bei nicht-kommunalen Trägern mindestens EUR 5.000.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.