Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS)
Land
Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Sie die demokratische und weltoffene Kultur in Sachsen stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt normalerweise im Freistaat Sachsen durchführen. Es muss seine Wirkung im Freistaat Sachsen haben. Ihr Projekt darf maximal 3 Jahre dauern. Je nach Förderbereich müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.