Weiterbildungsrichtlinie ? Förderung der beruflichen Weiterbildung
Land
Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Weiterbildung durchführen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für den Bildungsscheck: Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen), für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen: Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, rechtsfähige Vereine oder deren Dachvereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, für das Servicepaket: Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung ( AO ) oder Niederlassung im Land Brandenburg, für den Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen gehören Beschäftigte und mitarbeitende Unternehmensinhaberinnen und -inhaber, ehren- und hauptamtlich Tätige in Vereinen sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer. Für die Maßnahmen im Rahmen des Servicepakets gehören Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, zu Ihrer Zielgruppe. Ihr Vorhaben muss eine (besonders) erhebliche arbeitspolitische Bedeutung für das Land Brandenburg haben. Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Eine mehrfache Förderung des Bildungsschecks für Beschäftigte, von Weiterbildungsmaßnahmen und dem Servicepaket ist ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.