Fördermelder

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen der Energieverbrauch in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verringert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, besonders kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen an Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung müssen mehr als EUR 50.000 betragen. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung müssen mehr als EUR 25.000 betragen. Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen gewerblicher Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.