Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)
Land
Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in den Ausbau oder Erhalt der forstlichen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Infrastrukturprojekten: Eigentümerinnen und Eigentümer und Bewirtschaftende forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, bei gemeinschaftlichen Erschließungsmaßnahmen darüber hinaus: projektbezogene Gemeinschaften (beispielsweise Wegebauvereine), Jagdgenossenschaften, kommunale und sonstige Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften im Rahmen einer Waldflur- oder Flurbereinigung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ). Ihre Maßnahme darf nicht Folge eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften sein oder mit behördlichen Auflagen zusammenhängen. Ihr Projekt entspricht den fachlich vorgeschriebenen Standards. Nicht gefördert werden vor allem Bewirtschaftende forstwirtschaftlich genutzter Flächen des Bundes und der Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.