Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Land
Bremen · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie planen, Ihre private Immobilie energieeffizient zu modernisieren und Wärmeschutzmaßnahmen durchzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Der Zuschuss im Programm ?Wärmeschutz im Wohngebäudebestand? ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie über privates Gebäude- oder Wohnungseigentum verfügen oder sonstig dinglich verfügungsberechtigt sind (zum Beispiel Erbbauberechtigte). Das Gebäude, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten, muss im Land Bremen stehen. Das Gebäude darf maximal 12 Wohneinheiten aufweisen. Sie müssen den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1.1.1995 gestellt haben. Bei der Planung und Ausführung von Wärmeschutzmaßnahmen müssen Sie gestalterische Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen. Die zu fördernden Wärmeschutz- und qualitätssichernden Maßnahmen müssen den in der Richtlinie genannten technischen Voraussetzungen entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.