Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen
Land
Sachsen · LandesförderungProduzierendes GewerbeBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Kapital zum Beispiel für Wachstums- oder Investitionsvorhaben benötigen, kann der Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind wachstumsorientierte kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Fonds konzentriert sich auf Unternehmen in der Wachstumsphase mit Umsätzen ab EUR 5 Millionen. Sie müssen über ein tragfähiges Unternehmenskonzept verfügen. Ihr Unternehmen muss ein starkes Unternehmenswachstum erkennen lassen oder innovative und technologierorientierte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen anbieten. Ihr Unternehmen muss über eine etablierte Marktposition und ein branchen- und führungserfahrenes Managementteam verfügen. Ihr Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.