Fördermelder

Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms

Bund

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Worum es geht

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich), der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat, der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein), die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.