Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige beziehungsweise als gemeinnützig anerkannte Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( gGmbH ), Verbände, Stiftungen des Privatrechts, kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder Ihren Wirkungskreis im Land haben. Ihr Projekt muss einen regionalen Bezug zu Schleswig-Holstein haben. Planen Sie ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit, muss die Integration und Stärkung der Rolle der Frau sowie die nachhaltige Entwicklung der Kinder durch Bildung und Ausbildung Eingang finden . Ihr Projekt darf nicht länger als 2 Jahre dauern. Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung mit dem Projekt beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht (beispielsweise Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), die institutionelle Förderung von Einrichtungen, Projekte mit Schwerpunktsetzung im Bereich der klassischen humanitären Hilfe beziehungsweise der Katastrophenhilfe, selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und Veranstaltungen und so weiter ohne unmittelbaren Projektbezug.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.