Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungGastgewerbe TourismusZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des Gastgewerbes Investitionsvorhaben zur Qualitätssteigerung Ihres touristischen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) des Gastgewerbes gemäß KMU -Definition der EU . Hierzu gehören Hotels, Hotels garni, Gasthöfe und Pensionen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW -Gebiete), speisengeprägte Gastronomiebetriebe (Restaurants) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, Campingplätze mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz sowie gastgewerbliche Mischbetriebe, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten und deren Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz liegt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Beherbergungsbetrieb (ausgenommen Campingbetriebe) müssen Sie Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz außerhalb der GRW -Gebiete umgesetzen. Als Betrieb aus der Gastronomie, Campingbetrieb oder gastgewerblicher Mischbetrieb können Sie Ihr Vorhaben normalerweise landesweit in Rheinland-Pfalz durchführen. Wenn sich aber Ihr gastgewerblicher Mischbetrieb innerhalb eines GRW -Gebiets befindet, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 Prozent des Umsatzes Ihrer Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für einen gastgewerblichen Mischbetrieb, der ausschließlich einen Campingplatz und einen speisegeprägten Gastronomiebetrieb umfasst. Das Projekt muss wesentlich zur Verbesserung der Angebotsqualität des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes beitragen, mit den Zielen der Tourismusstrategie des Landes in Einklang stehen, auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen. Nach Abschluss der Maßnahmen müssen in Ihrem Beherbergungsbetrieb (ausgenommen Campingbetrieb) mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung, in Ihrem Gastronomiebetrieb mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich, auf Ihrem Campingplatz mindestens 40 touristische Stellplätze, die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind, und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen, in Ihrem gastgewerblichen Mischbetrieb mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze, die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind, und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Maßnahmeabschluss die Zertifizierung ?ServiceQualität Deutschland ? Stufe I? nachweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Grunderwerb, Ersatzbeschaffungen, Fahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Zertifizierungen/Klassifizierungen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.