Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)
Land
Bayern · LandesförderungHandelZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleiner regionaler Betrieb oder als Erzeugerzusammenschluss in die regionale Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Investitionen, Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien: Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen unabhängig von ihrer Rechtsform, bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten: Erzeugerzusammenschlüsse sowie Kleinst- und kleine Schlachtbetriebe. Sie müssen die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsstandort muss in Bayern liegen. Als Erzeugerzusammenschluss oder als Schlachtbetrieb müssen Sie Ihren Sitz in Bayern haben. Ihre Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (Anhang-I-Produkte und Rohwolle) stehen. Ihr Vorhaben muss mindestens 2 der folgenden Bedingungen erfüllen: Es stärkt die Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Es verbessert die Produkt- oder Prozessqualität regionaler Erzeugnisse. Es sichert oder schafft Arbeitsplätze in der regionalen Ernährungswirtschaft. Es dient dem Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sein und eine gesicherte Gesamtfinanzierung haben. Im Fall von Investitionen sind Sie verpflichtet, den überwiegenden Teil an Erzeugnissen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme von Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften aus der Region zu beziehen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Primärproduktion) bezieht, Unternehmen, bei denen die öffentlichen Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beteiligt ist, sowie Erzeugerzusammenschlüsse, die größer als mittelgroße Unternehmen sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.