Fördermelder

Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als finanzschwache Kommune die finanzielle Mehrbelastung nicht in voller Höhe tragen können, die Ihnen durch die Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des ?Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander ? Füreinander? entsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bekommen für das von Ihnen kofinanzierte Mehrgenerationenhaus eine Bundesförderung nach dem ?Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander ? Füreinander?. Das Mehrgenerationenhaus muss sich entweder in einer finanzschwachen Kommune oder einer Kommune befinden, die vor besonderen demografischen Herausforderungen steht. Finanzschwach sind Sie als Kommune, wenn Ihre Finanzkraft im Jahr 2021 weniger als 85 Prozent des Gemeindegrößenklassendurchschnitts betrug. Vom demografischen Wandel besonders betroffen sind Sie als Kommune, wenn der Bevölkerungsanteil junger Menschen unter 18 Jahren bis 2033 um mehr als 15 Prozent sinkt oder der Anteil der über 65-Jährigen über 25 Prozent ansteigt oder der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2023 über 33 Prozent beträgt. Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens EUR 5.000 pro Jahr.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.