Fördermelder

Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)

Land

Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die kommunale Verantwortung für Leistungen der Jugendhilfe gestärkt und die örtliche Jugendhilfeplanung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Projekt muss Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein. Als Antragsteller müssen Sie die Mittel hauptsächlich an die Träger der freien Jugendhilfe weiterleiten. Als Projektträger müssen Sie dafür sorgen, dass die qualitativen und quantitativen Leistungsstandards des Landesjugendamtes umgesetzt werden. Im Rahmen der beantragten Jugendpauschale muss ein angemessener Anteil an grundlegenden Angeboten und Leistungen der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung erbracht werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.