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Universalkredit

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Bayern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen investieren, Ihr Warenlager aufstocken, den allgemeinen Bedarf an Betriebsmitteln finanzieren oder Verbindlichkeiten umschulden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Universalkredit bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und mit Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als natürliche Personen können Sie ein Darlehen beantragen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sind, Sie einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, Sie zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung tätig sind. Sie bekommen den Universalkredit für Ihr Vorhaben, das eine Begünstigung nach dem ?Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG )? beziehungsweise dem ?Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ( KWKG )? erhält, nur zu beihilfefreien Konditionen. Ausgeschlossen von der Förderung sind stille Beteiligungen, Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, Unternehmen, wenn mehr als 50 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, politisch meinungsbildende Medienunternehmen (beispielsweise Zeitungsverlage, Rundfunk- und Internetanbieter mit politischen Inhalten), Unternehmen des Profisports, Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, die dem KWG unterliegen, Treuhandverhältnisse, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.