Fördermelder

Umweltzulage Wald (UZW)

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Baden-Württemberg · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie aufgrund der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste tragen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union, die Eigentümerin oder Eigentümer von Waldflächen in Baden-Württemberg sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es werden ausschließlich Waldflächen im Sinne von Paragraf 2 Absatz 1 bis 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) gefördert. Diese müssen sich im Eigentum der Antragstellerin und des Antragstellers befinden, mit Ausnahme von Gemeinschaftswald, Realgenossenschaften oder anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften. Ihre zu fördernden Waldflächen müssen innerhalb der amtlichen Förderkulisse für Baden-Württemberg liegen, in der die zuwendungsfähigen Fauna-Flora-Habitatsrichtlinien-Waldlebensraumtypflächen (WLRT-Flächen) erfasst sind. Sie pflegen die Waldflächen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen, naturnahen Waldwirtschaft. Der Anteil von nicht lebensraumtypischen Baumarten darf je Fauna-Flora-Habitatsrichtlinien-Gebiet und Waldlebensraumtyp nicht höher als 25 Prozent liegen. Sie halten die Zuwendungsvoraussetzungen im Zeitraum vom 1.7. des Antragsjahres bis zum 30.6. des Folgejahres ein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.