Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungHandwerkZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Handwerkskammer überbetriebliche Lehrgänge anbieten, um die Qualität der Ausbildung im Handwerk zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt. Die Zuwendungen können an externe Veranstalter der überbetrieblichen Lehrgänge (Zweitzuwendungsempfangende) im Inland weitergeleitet werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Ausbildungsstätte des ausbildenden Betriebes muss sich in Sachsen-Anhalt befinden. Der Ausbildungsbetrieb darf keine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Einrichtung, Gewerkschaft oder kirchliche Einrichtung sein. Die oder der Auszubildende muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei Ihnen als zuständiger Handwerkskammer (Lehrlingsrolle des Handwerks) eingetragen sein und in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden. Die Lehrgänge der ÜLU müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks oder in anderen von Ihnen als Handwerkskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen als Ganztageslehrgänge durchgeführt werden. Lehrkräfte und Ausbilderinnen und Ausbilder müssen über die nötige fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Die oder der Auszubildende muss am gesamten Lehrgang teilgenommen haben. Die Teilnahme an Grundstufenlehrgängen (1. Ausbildungsjahr) muss innerhalb der ersten 15 Monate des Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.