Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als anerkannter Bildungsträger in Mecklenburg-Vorpommern überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Bildungsträger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme soll sich an Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts, die ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 an Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung teilnehmen, richten. Ihre Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder ihr Ausbildungsbetrieb muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Die Ausbildung muss betrieblich in einer anerkannten Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Der Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eingetragen sein. Dem zu fördernden Lehrgang müssen Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne zugrunde liegen, die vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik geprüft und bestätigt worden sind. Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um einen vom Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz beschlossenen Lehrgang handeln.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.