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Transparenz schaffen ? von der Ladentheke bis zum Erzeuger

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Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als anerkannter regionaler Bildungsträger Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für die einzelnen Veranstaltungstypen bitte folgende Bedingungen: Veranstaltungstyp A (verpflichtende Bildungsveranstaltung): Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen. Veranstaltungstyp A-Zusatz (Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden. Veranstaltungstyp B (Netzwerk-Veranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden, die jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen. Veranstaltungstyp C (öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden. Sie müssen als regionaler Bildungsträger anerkannt sein. Beantragen Sie eine Anerkennung als regionaler Bildungsträger, müssen Sie unter anderem ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen vorlegen und fachlich, administrativ und organisatorisch für die geplanten Vorhaben geeignet sein. Nicht gefördert werden unter anderem Investitionen und Anschaffungen und Material- und Sachausgaben für Ver- und Gebrauchsmaterialien.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.