Transfer Bonus ? Technologie-, Wissens-, Design- sowie Gamificationtransfer
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zum Technologie-, Wissens-, Design- oder Gamification transfer durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Die Standardvariante im Bereich Digitalisierung können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes (einschließlich Software unternehmen) als Anbieter oder als Anwender beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie auch als Unternehmen der Sozialen Ökonomie gefördert. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine nach der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? förderfähige Tätigkeit ausüben (Erfüllen der Voraussetzungen des Primäreffekts). Das Projekt muss dem Bereich ?Angewandte Forschung und Entwicklung ( FuE )? zugeordnet werden können. Ihr Projekt muss technisch umsetzbar erscheinen. Sie sollen das Projekt im Land Berlin durchführen. Kooperationen im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers müssen Sie grundsätzlich mit einer öffentlich (grund-)finanzierten oder gemeinnützig tätigen Wissenschafts- beziehungsweise Forschungseinrichtung eingehen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.