Fördermelder

Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben im Tourismusmarketing oder in der Entwicklung von Destinationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt für Maßnahmen des Tourismusmarketings sind touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen) sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen mit Geschäftsfeld Tourismusmarketing, die ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e.V. sind. Antragsberechtigt für Maßnahmen der Destinationsentwicklung sind Destinationsmanagementorganisationen sowie der Landestourismusverband Sachsen e.V. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine Sicherung der finanziellen Beteiligung der Tourismuswirtschaft in der Destination oder sonstiger Partner nachweisen. Sie beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben am Projekt. Sie erhalten für Maßnahmen des Tourismusmarketings nur dann eine Förderung, wenn Sie nach einem aktuellen und aussagekräftigen Marketingplan arbeiten. Außerdem muss die Integration der Rubrik ?barrierefreies Reisen? beziehungsweise ?barrierefreie Angebote? sowie die Verlinkung auf die entsprechenden Internetseiten der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen auf Ihren Internetseiten erfolgen. Wenn Sie eine Maßnahme der Destinationsentwicklung durchführen möchten, müssen Sie eine vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigte Destinationsstrategie vorlegen. Sie dürfen die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.