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Tourismusinfrastrukturprogramm

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Baden-Württemberg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune bauliche Investitionen und investive Vorhaben zum Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse, im Rahmen von Kooperationsvorhaben Landkreise, sofern sich an den Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 % beteiligen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr zu förderndes Vorhaben muss überwiegend touristisch genutzt werden oder genutzt werden sollen. Außerdem muss es sich in ein kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung einpassen, das mit dem regionalen Umfeld harmonisiert. Sie sind verpflichtet, die geförderten Bauten und baulichen Anlagen 20 Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Soweit geeignete und gleichwertige Tourismusinfrastruktureinrichtungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Einzugsbereich vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, können eigene Tourismusinfrastruktureinrichtungen kommunaler Körperschaften nicht gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der laufenden Unterhaltung einer Tourismusinfrastruktureinrichtung, Marketingmaßnahmen, Skilifte sowie Stadtparks und öffentliche Gärten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.